Kunstlicht

Der Dienstleistungsumfang im Bereich der Kunstlichtplanung umfasst das komplette Leistungsbild der §§53 bis 56 HOAI 2013 in Deutschland bzw. der SIA in der Schweiz bzw. der Honorarordnung für technische Büros in Österreich und beinhaltet je nach Bedarf folgende Leistungsphasen:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorentwurf, Konzept
  • Entwurfsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
  • Bauüberwachung
  • Objektdokumentation

Darüber hinaus ist die Durchführung von Arbeitsplatzanalysen Bestandteil unseres Dienstleistungsspektrums im Hinblick auf:

  • Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien, der DIN sowie europäischer Normen
  • Erfüllung der Bildschirmarbeitsverordnung

Wir sind in der Lage, normgerechte, projektbezogene Lichtmessungen durchzuführen:

  • Messung und Dokumentation von Beleuchtungsstärken, Leuchtdichten und Reflexionsgraden

Im Rahmen unserer Planungs- und Beratungsaktivitäten werden alle Formen von Kunstlichtanlagen im Innen- und Außenbereich einschließlich Lichtakzentuierungen und Objektschutzanlagen bearbeitet.

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